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Sektorale Heilpraktikerin Physiotherapie

Physiothetherapie ohne ärztliche Verordnung

Seit 2018 bin ich sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie.

Seit 2009 ist es bundesweit möglich, die Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf auszuüben.

Das heißt, eine Zuweisung durch einen Arzt oder (allgemeinen) Heilpraktiker ist dann für eine physiotherapeutische Behandlung nicht mehr notwendig. 

Dazu muss der Physiotherapeut eine gegenständlich beschränkte (sektorale) Heilpraktikererlaubnis

nach § 1 HPG haben. Die Zulassung hierfür erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt.

Ich habe hierfür ein 40- stündiges Curriculum besucht und eine schriftliche Prüfung abgelegt.

Außerdem musste ich Nachweise meiner Tätigkeit und meinen Fortbildungen vorlegen. 

Die privaten Krankenversicherungen haben für die bei einem sektoralen Heilpraktiker entstehenden Kosten eine grundsätzliche Leistungspflicht, so dass Patienten die Kosten in der Regel erstattet bekommen.

Die Erstattung richtet sich nach Ihrem gewählten Tarif bei der Privaten Krankenversicherung.

Gesetzlich Versicherte können sich ohne Verordnung ihres Arztes von mir physiotherapeutisch behandeln lassen. Die Kosten werden hierfür von Ihnen selbst getragen. 

Falls Sie eine Zusatzversicherung haben können Sie diese Kosten hier einreichen (die Erstattung richtet sich nach Ihrem gewählten Tarif).

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

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